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AGB & Widerrufsrecht

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

 

1. Geltung

Für unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, soweit nicht schriftlich Abweichendes vereinbart ist. 

 

2. Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend.

 

3. Lieferung

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Mehr- oder Minderlieferungen in zumutbaren Grenzen gelten als Vertragserfüllung. Wir bemühen uns, vereinbarte Lieferfristen einzuhalten. Richtige und rechtzeitige Selbstlieferung ist vorbehalten. Es besteht nur bezüglich der nicht gelieferten Ware ein Rücktrittsrecht, es sei denn, die teilweise Erfüllung des Vertrages hat für den Käufer nachweislich kein Interesse. Ersatzansprüche des Käufers wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Unvorhergesehene Ereignisse (gleichviel, ob bei uns oder beim Zulieferer eingetreten) wie Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen, Änderungen der Währungsverhältnisse, Krieg, Arbeitskämpfe und sonstige Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfange ihrer Auswirkung von unserer Lieferverpflichtung. Ereignisse dieser Art berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

 

4. Haftung wegen Vertragsverletzung

Bei der Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unsere Haftung beschränkt sich auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden, gegebenenfalls auf Mehraufwendungen für einen Deckungskauf.

  

5. Preise

Unsere Preise gelten ab Versandstätte ausschließlich Verpackung soweit nichts anderes vereinbart ist. Wir behalten uns vor, die durch Beachtung besonderer Versandvorschriften des Käufers entstehenden Mehrkosten dem Käufer in Rechnung zu stellen. Erhöhungen oder Neubegründungen der auf Erzeugung, Vertrieb, Transport etc. der Waren liegenden Kosten einschließlich öffentlicher Lasten berechtigen uns bei Abschlüssen zur Erhöhung unserer Preise. 

 

6. Zahlung

Zahlungsverpflichtungen gelten erst dann als erfüllt, wenn wir über den Gegenwert unserer Forderung endgültig verfügen können. Der Kaufpreis ist zahlbar ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende/Feiertag, so verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den ersten folgenden Werktag. Für nach Verzugseintritt entstandene Mahnkosten wird eine Mahnkostenpauschale in Höhe von je € 5,00 für die 1. und 2. Zahlungserinnerung (Mahnstufe 1,2) und eine Gebühr in Höhe von € 10,00 für die 3. Und jede weitere Zahlungserinnerung (Mahnstufe 3) zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen erhoben. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Aufrechnung und Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. 

 

7. Versand und Gefahrtragung

Die Wahl des Versandweges und der Versandart erfolgt durch uns nach unserem besten Ermessen. Wir werden uns bemühen, Wünsche des Käufers dabei angemessen zu berücksichtigen. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Käufers, auch im Falle frachtfreier Lieferung. Der Abschluss einer Transportversicherung bleibt dem Käufer überlassen.

 

8. Rücksendungen

Die Rückgabe gekaufter Ware ist nur in Ausnahmefällen und nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung möglich. Ohne unsere Zustimmung zurückgesandte Ware werden wir unfrei zurückschicken. Rückwaren reisen grundsätzlich auf Gefahr und zu Lasten des Absenders. Bei der Vergütung des Wertes zurückgegebener Ware werden wir je nach Verwendbarkeit der Ware nach individuellen Vorgaben und Bearbeitungsentgelt des Herstellers Abzüge vornehmen, außer die Rücksendung ist durch einen Fehler von unserer Seite entstanden.

 

9. Gewährleistung bei Mängelrügen

Die Verarbeitung der von uns gelieferten Waren erfolgt auf Gefahr des Käufers. Unsere Verarbeitungsvorschläge sind – auch im Hinblick auf etwaige Schutzrechte Dritter – unverbindlich und befreien den Käufer nicht von der Prüfung der durch uns gelieferten Waren auf ihre Eignung und Zwecke. Mängelrügen können nur berücksichtigt werden, wenn der Käufer die Ware unverzüglich nach ihrer Ankunft an dem vereinbarten Bestimmungsort sorgfältig, erforderlichenfalls durch Probeverarbeitung, untersucht und uns die vermeintlichen Mängel spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Ankunft, nachweislich verborgene Mängel sofort nach Entdeckung schriftlich angezeigt hat. Unterlässt er die Anzeige oder wird die Ware von ihm verarbeitet oder verbraucht, gilt die Ware als genehmigt. Für einen rechtzeitig gerügten wesentlichen Mangel der Ware bei Gefahrübergang leisten wir Zug um Zug gegen Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Käufers einen kostenlosen Ersatz. Sollte eine Ersatzleistung nicht möglich sein, misslingen oder von uns nicht oder nicht in angemessener Frist erbracht werden, sind wir zur Wandlung oder Minderung verpflichtet. Weitergehende Ansprüche sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

 

10. Eigentumsvorbehalt

Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, solange wir aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer noch Zahlungsansprüche gegen ihn haben.

Der Käufer ist berechtigt, die Ware im Rahmen seines ordnungsgemäß geführten Geschäftsbetriebes zu verarbeiten sowie zu veräußern. Außergewöhnliche Verfügungen wie Verpfändungen, Sicherungsübereignungen etc., sind jedoch unzulässig.

 

Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne dass für uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturawertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so besteht Einigkeit, dass der Käufer uns im Verhältnis des Fakturawertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und die neue Sache unentgeltlich für uns verwahrt. Mit der Annahme unserer Ware tritt der Käufer bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung der in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Waren gegen seine Abnehmer erwachsenen Forderungen mit allen Nebenrechten an uns ab, bei in unserem Miteigentum stehenden Waren, jedoch nur bis zur Höhe des anteiligen Wertes (Fakturawertes) unserer Ware.

 

Dem Käufer ist die Einziehung der uns abgetretenen Forderungen so lange gestattet, wie er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf unser Verlangen hat der Käufer uns die zur Einziehung erforderlichen Angaben zu machen und die Abtretung dem Schuldner mitzuteilen. Zugriffe Dritter auf die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Waren und uns abgetretenen Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich anzuzeigen.

 

Übersteigt der Wert der uns abgetretenen Forderungen unsere Forderung an den Käufer um insgesamt mehr als 20 von Hundert, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe bzw. Rückabtretung verpflichtet. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Käufer uns den Stand (Höhe, Fälligkeit etc.) der uns abgetretenen Forderungen unter Vorlage einer entsprechenden Aufstellung nachweist.

 

11. Vertragsverletzungen

Vertragsverletzungen des Käufers berechtigen uns vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, jegliche weitere Lieferung an den Käufer einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten.

 

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

Erfüllungsort für die Lieferung ist die Versandstätte, Erfüllungsort für die Zahlung ist Stuvenborn. Ausschließlicher Gerichtsstand ist nach unserer Wahl das für unseren Geschäftssitz und im übrigen sachlich zuständige Gericht oder die für den Wohnsitz des Käufers zuständigen Gerichte. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht, das einheitliche Kaufgesetz findet keine Anwendung.

 

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